Allgemeine Geschäftsbedingungen und Software Lizenz-Vertrag
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Software Lizenz Vertrag In der Fassung ab 15.04.2018 Allgemeines SoftPac-Software (nachfolgend SP genannt), gewährt dem Lizenznehmer, (nachfolgend Kunde genannt) eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der erworbenen SoftPac-Software. Damit ist das auf einem Datenträger aufgezeichnete oder per Download zur Verfügung gestellte Computer Programm gemeint. Das Eigentum und die Urheberrechte gehen nicht auf den Kunden über. SP behält sich alle Rechte vor, insbesondere Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, und Verwertungsrechte. Die Lizenz wird nur zur Nutzung auf einem Computer oder Workstation erteilt. Für jede weitere Computeranlage oder Workstation ist eine gesonderte Lizenz erforderlich. Als Nachweis für die Lizenz dient die Rechnung. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf weder mechanisch, noch elektronisch, oder auf sonstige Weise vervielfältigt oder auch nur auszugsweise kopiert werden. Die in der Software vorhandene Registriernummer darf nicht entfernt oder verändert werden. Der Lizenznehmer darf an der Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Schadenersatz Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, daß seiner Weisung unterstehende Personen, die Zugang zu der lizensierten Software haben, alle Schutz- und Sorgfaltspflichten aus diesem Vertrag einhalten. Wird Ihm bekannt, daß die Software entgegen diesen Bestimmungen benutzt wird, wird er unverzüglich SP informieren und alles in seinen Kräften stehende unternehmen, um die vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Der Kunde ist verpflichtet, für jede Zuwiderhandlung gegen eine sich aus diesem Vertrag ergebende Verpflichtung unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt die zehnfache Summe der gezahlten Lizenzgebühren. Diese Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Kunden / Lizenznehmers zur Nutzung der Software erlischt sofort, wenn eine Bedingung des Vertrages verletzt wird. Programierung und Umfang Dem Kunden ist bekannt, daß es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei laufen. Sollte ein Programm nicht fehlerfrei laufen, so hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen ab Bereitstellung das Recht, die fehlerhafte Software an SP zurückzugeben und die Lieferung einer neuen Programmversion zu verlangen. Ist ein Nachbesserung nicht möglich, oder schlägt sie mehrfach fehl, so hat der Kunde das Recht, Rückgängigmachung des Vertrages zu fordern. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche aus Datenverlust. Eine Haftung wegen eventuell von SP zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Zusagen von Dritten (z.B. Händler) binden SP nicht. Programm Software wird von uns ausschließlich nach Eingang einer schriftlichen Bestellung, unter Anerkennung dieses Vertrages, geliefert. SP übernimmt keinerlei Haftung für die Vollständigkeit von Funktionen. Funktionen oder Programmvorgaben werden mit peinlicher Genauigkeit umgesetzt. Ist eine Funktion oder ein Programmteil nicht vollständig oder weist Lücken auf, so stellt dies zunächst keinen Mangel dar. Der Kunde kann dies zur Nachbesserung und Beseitigung bzw. Vervollständigung anfragen. Dem Kunden obliegt die kaufmännische Sorgfaltspflicht. Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Wir speichern die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Bestell- und Zahlungsdaten wie z.B. Name und Anschrift, sowie ggf. weitere freiwillige Angaben. Für die interne Auftragskontrolle und Abwickelung der Bestellung speichern wir darüber hinaus die hierfür erforderlichen Daten, wie Zeitpunkt Ihrer Bestellung und des Ausgangs der Lieferung an Sie. Für die Identifikation werden die vom Rechner des Bestellers zum Zeitpunkt der Bestellung ausgegebene IP Adresse, Datum und Zeit gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. Der Vertragstext Ihres Gebotes oder Bestellung wird bei uns nicht gespeichert und kann nach Vertragsschluss nicht mehr abgerufen werden. Der Kunde kann über das Programm zur Abfrage von Programm- oder Passwortabfragen die Funktion MySoftPac aktivieren. Er kann auch die Löschung der Funktion MySoftPac beantragen. Verschwiegenheitsverpflichtung Speziell im Support Fall kann es vorkommen, dass der Kunde SP eine Datensicherung überläßt um die Datenbanken zu überprüfen. Die Datenübertragung kann auf Datenträger per Post oder mit einer durch das Programm verschlüsselten Datensicherung über den verschlüsselten SoftPac-Server zur Verfügung gestellt werden. Dies ist immer im Einzelfall mit SP abzusprechen. In diesem Fall kann es sein, dass Mitarbeiter von SP mit personenbezogenen und bei Dental Programmen mit Gesundheitsdaten, in Kontakt kommen. SP verpflichtet sich in diesen Fällen der Beachtung des Datenschutzes und zur Wahrung der Verschwiegenheit. Damit beauftragte Mitarbeiter werden von SP ebenfalls dieser Verschwiegenheitspflicht verpflichtet. Diese Verschwiegenheitpflicht besteht umfassend und über die jeweilige Dienstleistung hinaus. Die Daten werden nur bis zur Beendigung der Dienstleistung (Überprüfung von Datenbanken) aufbewahrt. Danach werden diese unmittelbar, wenn nicht mit dem Kunden anders abgesprochen, sicher auf den Rechnern von SP gelöscht. SP wird nach Möglichkeit sicherstellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf geschützte und der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Daten erlangen können. Zusatz für Dental Programme (Verschwiegenheitsverpflichtung) Wird im Programm-Support Hilfe per Fernwartung angefragt, so wird im Programm automatisch der Fernwartungsmodus aktiviert. Damit wird verhindert, das Personenbezogene Daten von Patienten auf dem Support-Monitor angezeigt werden und somit dem Supporter zu vertraulichen Informationen gelangt. Lieferumfang und Lieferbedingungen Auf der gelieferten Programm Datenträger/Download befindet sich das lauffähige Programm. Lieferung und Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden. INTERNET Bestellungen Bei Software Bestellungen über das Internet, kann vom Rücktrittsrecht nur Gebrauch gemacht werden, wenn die vom Kunden heruntergeladene Software nicht installiert und Aktiviert wurde. Den Nachweis über Download und Aktivierung der Software wird durch Programme auf dem SoftPac-Server und der darin enthaltenen Datenbank nachgewiesen. UPDATE SERVICE SP behält sich vor, das Programm jederzeit auch ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu erweitern, wenn es die Marktlage erfordert, oder andere Gegebenheiten wie z.B. rechtliche Verordnungen dies erforderlich erscheinen lassen. SP ist nicht verpflichtet, Update und Programmaktualisierungen zur Verfügung zu stellen, wenn die Lizenz-, oder Update-Gebühr nicht entrichtet wurde, oder der Kunde mit Zahlungen im Verzug ist. Es ist in diesen Fällen ein Nachweis erforderlich, dass der Kunde die Software von seinen Rechnern entfernt hat und diese nicht mehr nutzen kann. Die Update-Gebühr richtet sich nach dem Alter der Software (Version) nach der jeweils gültigen Preisliste. Sollte eine Bestimmung aus dieses Vertrag unwirksam sein oder werden, so berührt sie die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Erweiterungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand für beide Parteien ist der Gerichtsstandort von SP vereinbart. * * *
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